Zugriffsberechtigte Personen/Personengruppen
Geschäftsführung SachbearbeiterIn Lehrperson
Regelfristen für die Löschung
Die Daten werden bis auf Widerruf der betroffenen Person gespeichert
Ausgenommen sind Daten, für die darüber hinaus gehende Aufbewahrungsfristen bestehen
Löschung nach 11 Jahren (Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, beginnend ab Ende des Kalenderjahres)
Anonymisierung möglich
Schutzmaßnahmen
Darüber hinaus gelten die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Dienstleisters / Auftragsverarbeiters. Ein AV-Vertrag wurde geschlossen.
Schwellwert-Analyse Risikoreduzierende Aspekte
Verwaltung von Benutzernamen und Passwörtern sowie Systemzugriffsprotokollierung.
Notwendigkeit einer DSFA
Nicht gegeben, da geringes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen